Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept

Prävention – Institutionelles Schutzkonzept

Seit einigen Jahren begleitet uns das Thema „sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“. Das Thema hat Verunsicherung hervorgerufen und macht Angst.

Die Kirche hat das Ausmaß anerkannt und beschäftigt sich mit diesem Thema. Gleichzeitig muss der Blick nach vorne gehen. Ziel muss es sein, dafür zu sorgen, dass Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene in unseren Einrichtungen gut und sicher aufwachsen und leben können. Sie müssen sich darauf verlassen können, geachtet und respektiert zu werden.

In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen, hat die Deutsche Bischofskonferenz am 18.11.2019 eine Rahmenordnung – „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ erlassen.

Deshalb haben sich im Januar 2020 einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Pfarreiengemeinschaft zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um gemäß den Vorgaben des Bistums Regensburg ein institutionelles Schutzkonzept für die Pfarreiengemeinschaft zu entwickeln.

Das Schutzkonzept gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Pfarreiengemeinschaft, die in ihrem Tätigkeitsfeld Kontakt mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen haben. Es dient dazu, ein gemeinsames Verständnis im Umgang mit allen Schutzbefohlenen zu schaffen und verbindliche Regelungen für alle Beteiligten zu definieren. Es soll ein Klima der Achtsamkeit fördern und einen Rahmen bieten, damit Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafbare Handlungen vermieden werden.

Unser ISK ist seit 1.8.2023 in Kraft. Die ausführliche Fassung sowie eine Kurzversion liegen in den Kirchen auf und sind in den Pfarrbüros erhältlich. Sie finden hier aber auch beide als Download.

Ebenso die nötigen Formulare:

die Bestätigung für das Einwohnermeldeamt der Gemeinde, dass Sie ehrenamtlich für die Pfarrei tätig sind. Diese brauchen Sie zur kostenfreien Beantragung eines eFZ (muss jeweils vom Pfarrbüro unterschrieben werden)

die Selbstauskunft, Verpflichtungserklärung Langfassung und Verpflichtungserklärung Kurzfassung(müssen alle drei jeweils unterschrieben im Pfarrbüro vorgelegt werden)

Lassen Sie uns zusammenhelfen, damit wir in unseren Pfarreien ein gutes Klima der Achtsamkeit für alle schaffen!

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